Fritze

Hierbei muss Ihr Eigenbeleg immer der Ausnahmefall bleiben. Zu viele & zu häufig erstellte Eigenbelege wirken im Falle einer genauen Steuerprüfung ggf. nicht glaubwürdig.

Der Ersatzbeleg für fehlende Quittungen

Besteht für eine Betriebsausgabe kein Nachweis & ist eine nachträgliche Beschaffung der Fremdbelege oder auch einer Kopie ihrer Quittung nicht machbar oder zu mühsam, so darf der Unternehmensinhaber oder auch der Angestellter einen Eigenbeleg ausstellen. Auf jenem platziert dieser die nötigsten Daten zum Geschäftsvorfall.

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Der Ersatzbeleg dient in der Buchführung als Grundstock für die Korrekte Verbuchung des Vorfalls. Kostenfreie Muster und Vorlagen unterstützen das Ausstellen Ihrer Ersatzbelege. Die Aufwendungen sollten selbstverständlich geschäftlich veranlasst sein, um als Betriebsausgaben zu fungieren. Die gezahlte MwSt. kann ein Selbstständiger keinesfalls als Vorsteuer abziehen, wenn dieser seinen Geschäftsvorfall alleinig mit einem Eigenbeleg dokumentiert. Andererseits gilt demzufolge auch der gesamte Bruttobetrag als Betriebsausgabe.

Neben den Vorfällen, wo der Ersatzbeleg den originalen Beleg ersetzen soll, gibt es in einem Unternehmen auch Geschäftsvorgänge, bei welchen es zur Ausstellung von Eigenbelegen gar keine Alternativlösung gibt, bspw. im Falle von Privatentnahmen oder -Einlagen von Zaster oder Sachwerten. Kostenlose Vorlagen oder Muster helfen beim Erstellen von Ersatzbelegen. Ebenfalls bieten wir ein Tool für diesen Vorgang an, das ebenso gratis zur Verfügung steht.