Mikkelsen

Abgesehen von den Vorfällen, wo der Eigenbeleg den Originalnachweis ablösen soll, gibt es in einem Betrieb auch Geschäftsvorgänge, bei welchen es zur Anfertigung von Eigenbelegen überhaupt keine Alternative gibt, bspw. im Falle von Privatentnahmen & -Einzahlungen von Kapital oder auch Sachwerten. Kostenlose Vorlagen & Muster unterstützen beim Erstellen von Ersatzbelegen. Weiterhin bieten wir ein Online-Tool für genau diesen Zweck an, das ebenfalls kostenlos bereit steht.

Bei Eigenbelegen auf die Kleinbetragsregelung schauen

Ersatzbelege für Kleinbeträge bis zu einer Höhe von 150 Euro im Gesamten seien i. d. R. unproblematisch, heißt es beim BVBC.

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Dies gelte vornehmlich für Zahlungsvorgänge, welche über ein Bankkonto erfolgt seien. Nämlich bestehe folglich ein Kontoauszug als Fremdbeleg. Komplizierter sind Bargeldzahlungen. Eigens erstellte Belege für Bargeldzahlungen muss der Zahlende um zusätzliche Nachweise ergänzen, sofern dieser diese weiteren Belege besitzt.

Fehlt etwa eine Versand-Quittung, kann eine Kopie des Briefes die Ausgaben bestätigen. Diverse Kleinausgaben lassen sich ohnehin ausschließlich via Eigenbeleg nachweisen. Trinkgelder anlässlich einer Bewirtung wird ein Unternehmer nicht quittiert kriegen. Hierfür brauchen Sie einen Bewirtungsbeleg.