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Eigenbelege für niedrige Ausgaben bedenkenlos

Ersatzbelege für geringe Ausgaben bis zu 150 EUR im Gesamten sind grundsätzlich unproblematisch, heißt es bei dem BVBC.

Dies gilt im Besonderen für Zahlungsvorgänge, die über ein Bankkonto geführt wurden. Schließlich existiere in diesem Fall ein Bankauszug als Fremdbeleg. Komplizierter sind Bargeldzahlungen. Ersatzbelege für Barzahlungen kann der Zahlende um weitere Belege ergänzen, falls er solche weiteren Belege hat.

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Fehlt bspw. eine Portoquittung, kann eine Replika des Briefes die Kosten bestätigen. Manche Kleinausgaben lassen sich sowieso alleinig mittels Eigenbeleg von der Steuer absetzen. Trinkgelder anlässlich einer Bewirtung wird ein Geschäftsmann nicht quittiert kriegen. Hierfür benötigen Sie den Bewirtungsbeleg.