Abgesehen von den Fällen, wo ihr Eigenbeleg den Originalnachweis ablösen soll, gibt es in einem Unternehmen auch Geschäftsvorfälle, bei welchen es zur Anfertigung von eigenen Belegen überhaupt keine Alternative gibt, bspw. bei Privatentnahmen & -Einlagen von Kapital oder auch Sachgegenständen. Kostenlose Vorlagen oder Muster unterstützen beim Erstellen von Eigenbelegen. Zudem bieten wir ein Online-Tool für diesen Vorgang an, das ebenfalls gratis zur Verfügung steht.
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Eigenbelege für kleine Beträge bedenkenlos
Eigenbelege für Kleinbeträge bis zu einer Höhe von 150 EUR im Gesamten sind meistens unproblematisch, heißt es beim BVBC.
Dies gelte insbesondere für Zahlungsvorgänge, welche über ein Bankkonto geführt wurden. Nämlich existiere dann ein Bankauszug als Nebenbeleg. Schwieriger sind Bargeldzahlungen. Ersatzbelege für Bargeldzahlungen kann der Steuerzahler um weitere Belege ergänzen, sofern er solche weiteren Nachweise besitzt.
Fehlt bspw. eine Portoquittung, kann eine Durchschrift des Briefes ihre Kosten beweisen. Diverse Kleinausgaben lassen sich ohnehin alleinig mittels Eigenbeleg von der Steuer absetzen. Trinkgelder zum Anlass einer Bewirtung wird ein Firmeninhaber nicht quittiert bekommen. Hierfür benötigen Sie einen Bewirtungsbeleg.