Bei eigens erstellten Belegen auf unsere Kleinbetragsregelung schauen
Ersatzbelege für Kleinbeträge bis zu 150 EUR im Gesamten seien normalerweise unproblematisch, heißt es laut BVBC.
Dies gelte insbesondere für Zahlungen, die über ein Konto geführt wurden. Schließlich existiere als Folge ein Bankauszug als Nebenbeleg. Schwieriger sind Barzahlungen. Eigenbelege für Bargeldzahlungen muss der Steuerzahler um zusätzliche Belege ergänzen, für den Fall, dass er diese weiteren Nachweise besitzt.
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Fehlt beispielsweise eine Portoquittung, kann eine Abschrift des Briefes die Aufwendungen nachweisen. Diverse Kleinbeträge lassen sich sowieso lediglich per Eigenbeleg nachweisen. Trinkgelder anlässlich einer Bewirtung wird ein Firmeninhaber nicht quittiert kriegen. Hierfür brauchen Sie den Bewirtungsbeleg.